Herzlich Willkommen
Die Verwaltung von Häusern, ob im schlichten Eigentum (Mietzinshäuser) oder im Wohnungseigentum, hat sich in den letzten Jahren grundlegend geändert.
Der Immobilienverwalter ist heute nicht mehr Machthaber und alleiniger Entscheidungsträger für die Eigentümer in allen liegenschaftsbezogenen Belangen, sondern sollte sich vielmehr als Dienstleister für die Eigentümer sehen.
Es gehört zu den Aufgaben dieses Dienstleisters, dass - gemeinsam mit den Eigentümern - ein ordnungsgemäßer Zustand der Häuser erhalten bleibt und für alle Bewohner möglichst große Zufriedenheit vorherrscht.
Die ARIGHO Immobilien OG möchte speziell im Bereich Kommunikation und Service neue Wege beschreiten und für alle Bewohner der Wohn- und Geschäftshäuser ein kompetenter Ansprechpartner sein, der schnelle Lösungen für auftretende Probleme findet.
Abrechnung
Die Abrechnung ist die Aufteilung der Aufwendungen für die Liegenschaft, einschließlich der Beiträge zur Rücklage nach den gültigen Aufteilungsschlüsseln.
Info: Die ÖNORM A4000 regelt die Abrechnung aller Kosten, die von einer Mieter- oder Eigentümergemeinschaft zu tragen sind.
Anderkonto - Bewirtschaftungs + Rücklagenkonto
Jeder Immobilienverwalter ( jede Hausverwaltung ) ist gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG) dazu verpflichtet die Konten der Wohnungseigentümergemeinschaften auf deren Namen und als Eigenkonto oder als Anderkonto zu führen.
Ein Anderkonto ist eine spezielle Form des Treuhandkontos, das heißt die Hausverwaltung verwaltet auf diesen Konten Fremdgeld für die Wohnungeigentumsgemeinschaften.
Aufgaben der Hausverwaltung bei Wohnungseigentum im Zuge der ordentlichen Verwaltung
Die Hausverwaltung hat bestimmte gesetzliche Aufgaben und Befugnisse welche nicht gesondert im Verwaltungsvertrag vereinbart werden müssen jedoch stets gelten, bzw. erbracht werden müssen.
- Die Interessen der WEG zu wahren und Weisungen der Mehrheit zu befolgen(soweit nicht gesetzeswidrig).
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ÖNORM A4000 - die Abrechnung
Die ÖNORM A 4000 sorgt für übersichtliche und klar strukturierte Aufstellungen der Ausgaben und Einnahmen im Bereich der Betriebskosten, Erhaltungs- und Verbesserungskosten, sowie den Kosten gemeinsamer Anlagen. Zweck der ÖNORM A4000 ist es, falsche oder unübersichtliche Abrechnungen und damit Streitigkeiten zwischen der Hausverwaltung und den Wohnungs- und Geschäftseigentümern sowie Mietern zu vermeiden.
Die Abrechnung nach ÖNORM A4000 ist in drei Teile gegliedert: eine Belegsammlung, eine Langfassung und einer Kurzfassung.
Energieausweis
Der Energieausweis soll Aufschlüsse über den Energiebedarf einer Wohnung oder eines Gebäudes geben und ist seit 01.01.2009 einem Käufer oder Mieter verpflichtend – spätestens bei Vertragsunterzeichnung – zu überreichen. Dieses Dokument, das nur von Personen ausgestellt werden darf, die dafür eigens legitimiert sind, kann sich entweder auf die betreffende Wohnung, die Gesamtliegenschaft oder eine vergleichbare Wohnung beziehen.
Sofern von der Mehrheit der Wohnungseigentümer oder vom Eigentümer eines Mietzinshauses kein anderslautender Beschluss vorliegt, ist die Hausverwaltung verpflichtet diesen Ausweis auf Kosten der Eigentümer(gemeinschaft) zu beauftragen.
Detailierte Information: